Wie die Süddeutsche Zeitung gestern und die FAZ heute vermeldeten wurde ein Verfahren hinsichtlich der Vefassungsmässigkeit in H4 verhängbaren Sanktionen gegen die im System befindlichen Zwangsarbeiter eröffnet. Die ansonsten höchst agendafreundliche Süddeutsche machte in einem ob der Bedeutung des Themas doch sehr kurzen Artikels immerhin darauf aufmerksam, daß der Vorsitzende Richter des zuständigen 1. Senats des BVerfG Stephan Hagbart oder so ähnlich, bis vor wenigen Monaten noch CDU-Bundestagsabgeordneter war und als solcher in namentlicher Abstimmung für die Agenda votiert hatte. Sie gab "gewissen Bedenken" Ausdruck, es sei guter Brauch, daß Richter in Fällen eigener Verquickung in den Verfahrensgegenstand sich selbst als befangen ablehnen würden. Die FAZ verschwieg diese Umstände vollständig und berichtete statt dessen, das das Verfahren seitens eines Sozialgerichts, dessen vorsitzender Richter ehemals als Bundestagsabgeordneter der Linken tätig war, an das BVerfG verwiesen wurde. |