Ohne Insolvenzplan kann der insolvente Mantel nicht genutzt werden. Nach Beendigung des Regelinsolvenzverfahrens wird die VCL AG daher im Handelsregister gelöscht, und von Amts wegen gedelistet werden.
Und wenn der "trendsniper" noch eine Quelle will, bekommt er sie auch.
Gemäß 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem. 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der VCL AG allerdings nicht!
Das dies der trendsniper nicht weiß, wundert mich kein bisschen... |