vom dsw leider noch keine, ausser der ankündigung , das ein gläubigerfonds in nl eingerichtet werden soll, was ich aber gelesen habe, trotz anderweitiger behauptung und sehr interessant für mich war, das die grundlage dieses fonds die möglichkeit eröffnen könnte evtl. die anderen eu - ey organistion in eine haftung einbinden zu können (aber auf freiwilliger basis!!) und noch eine frage von mir bzgl. liftin und pm mandatierung, die wohl noch immer offene frage , wenn ey nach einen klageverlust in die berufung gehen würde d. h. in die nächste instanz........ ich habe mir schon gedacht, ob es vielleicht die grundlage und der kosten minimierung dienen könnte, wenn schon von vornherein eine absprache zwischen liftin und pm bestehen --könnte--!!! da die ganze prozeßführung von anfang an, auf einen vergleich herauslaufen sollte, ist das evtl. auch von jemanden nachvollziehbar oder besteht dazu noch andere meinungen, danke. |