Ein "historischer Schritt" und "Meilenstein": Der Bundestag feiert das deutlich verschärfte Sexualstrafrecht.
Und wie sieht die Praxis in Zukunft dafür aus?
Auf einmal befürchten Männer, sie könnten jederzeit verklagt werden. Kann man überhaupt noch mit einer Frau einen Aufzug benützen ohne das man fürchten muss das der Staatsanwalt kommt. Darf man überhaupt noch zu begrüsssung einer Frau die Hand geben ohne das dies als sexuelle Belästigung ausgelegt wird.
Ordnen wir den zwei Arten, sich zu äußern, zwei Typen von Menschen zu. Ich will mich hier nicht festlegen, ob männlich oder weiblich, aber nennen wir sie versuchsweise den "Gegner" andersrum wäre es zu verwirrend, das stört. Die Frauen sind jetzt meine Gegner und das ist angekommen.
Das Schlafzimmer der Paranoia ist der Kriegschauplatz des semiotisch-psychoanalytische Sexualstrafrechtes. Für bösartige und hinterhältige Menschen ist dies eine neue Spielwiese um andere in den Knast zu bringen. Der Fall Gina-Lisa Lohfink mit den Münchner Musikprofessors und desen Verurteilung wegen sexueller Nötigung zeigt den Paradigma wechsel der zum grossen misstrauen der Geschlechter führen wird.
Regelungsbedarf gab es. Die ältesten Regelwerke und Gesetze der Menschheit befassten sich mit Sexualität und dem Verhältnis Mann-Frau. Aber jetzt das Feintuning erotischer Beziehungen durchdeklinieren zu wollen, damit überfordert man die Rechtsordnung und vor allem die Gerichte.
Keine Frage, kriminelle Handlungen sind zu bestrafen, gerade schwere Verbrechen wie Vergewaltigungen. Allerdings kommen mir für die Praxis und die Anwendung doch Zweifel, gerade bei Zweier-Situationen wird letztlich wieder Aussage gegen Aussage stehen. Der eine gibt vor, "nein" gesagt zu haben, der andere hat das nicht gehört. Und dann? Wird ein Mitschnitt abgehört? Da nützt es auch nichts, wenn man im Ministerium in Berlin an einen angeblichen juristischen Fortschritt glaubt.
Praxis: Nach Köln noch niemand wegen Sexualdelikt verurteilt.
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