Insgesamt stammen rund sechs Prozent der Bewohner aller Erstaufnahmestandorte aus Algerien, Marokko und Tunesien. " Viele straffällig gewordene Asylbewerber, vor allem aus Algerien, haben kein Bleiberecht in Deutschland. Warum sind sie also immer noch hier? Das erklärt Thorsten Haas, stellvertretender Sprecher des Regierungspräsidiums (RP) Gießen. Und er verweist darauf, dass bei pauschalen Forderungen, abgelehnte Asylbewerber zügig abzuschieben, ausgeblendet werde, dass Flüchtlinge auch nach "Asylversagung keinesfalls recht- und schutzlos sind":Sind Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge endgültig vollziehbar, hat die zuständige Ausländerbehörde für die Beendigung des Aufenthalts zu sorgen, sofern die Betroffenen nicht freiwillig ausreisen. Nur solange "zielstaatsunabhängige Abschiebehindernisse" bestehen, dürfen die Ausländerbehörden vorübergehend von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Währenddessen erhalten die abgelehnten Asylbewerber eine sogenannte Duldung..."
was ja auch zu den 250000 abgelehnten Asylberwerbern geführt hat ,die sich inzwischen legal in Deutschland aufhalten und selten noch abgeschoben werden können das aknn einenbesonders erbosen, wenn sie dann noch Straftaten begehen oder von Sozialhilfe leben |