Danke für deinen Bericht - werde allerdings im Gegensatz zu dir, hier weiter aufstocken.
Du hast sehr viel positives geschrieben und etwa 10% negatives - MMn wird bei JEDER AG der Vorstand/Vorstände versuchen, sich ein Stück vom Kuchen abzuschneiden (möglichst groß natürlich)
was meinst du mit "Als weiteres Beispiel dienten die ganzen Pachtverhältnisse an eigene Vorstände usw, welche bei mir den Eindruck erwecken, dass der Vorstand sich das Geld der Aktionäre unter den Nagel reißt und diese durch die Minderheitsverhältnisse noch nicht mal etwas dagegen tun können." Was reißt der Vorstand sich hier unter den Nagel und wie?
und diese Wandelanleihe die zu hoch verzinst ist?!
Wiki:
Wandelanleihe
Eine Wandelanleihe (auch Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation, engl. convertible bond) ist ein von einer Anteilsgesellschaft ausgegebenes und in der Regel mit einem Nominalzins ausgestattetes verzinsliches Wertpapier, das dem Inhaber das Recht einräumt, es während einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen.
Hintergründe
Da Wandelanleihen das Recht oder die Pflicht auf Umtausch der Anleihe in Aktien des Emittenten beinhalten, ist zunächst von der Hauptversammlung der jeweiligen Aktiengesellschaft ein entsprechender Beschluss zur Schaffung des bedingten Kapitals notwendig, aus dem bei der Wandlung die entsprechenden Aktien genommen werden.
Der Nominalzins, mit dem eine Wandelanleihe ausgestattet ist, liegt meist unter dem jeweiligen Zins des Kapitalmarkts. Die Emission setzt einen Hauptversammlungsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit voraus. Den Aktionären steht somit ein gesetzliches Bezugsrecht zu. Zum Ausgleich des Kursunterschiedes zur Aktie der Gesellschaft wird ein Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis festgelegt. Nicht gewandelte Schuldverschreibungen werden am Ende der Laufzeit getilgt, es sei denn, in den Wandelanleihenbedingungen ist eine Wandlungspflicht festgelegt. Solche Wandelanleihen werden am Ende der Laufzeit pflichtgewandelt.
Ist der Emittent einer Wandelanleihe nicht mit der Aktiengesellschaft identisch, deren Aktien als Basiswert für die Wandelanleihe dienen, so spricht man nicht von einer Wandelanleihe, sondern von einer Umtauschanleihe.
Gelegentlich kommt es vor, dass sich ein Großaktionär (z.B. der Staat) von Anteilen an einem Unternehmen trennen will, dies aber nicht über eine Direktplatzierung der Aktien an einer Börse machen möchte, sondern durch das Auflegen einer Wandelanleihe.
Im Gegensatz zu Optionsanleihen kann bei einer Wandelanleihe die Wandelungsoption nicht von der Anleihe abgetrennt und gesondert gehandelt werden. Vor- und Nachteile für den Emittenten
Vorteile für den Emittenten:
Ankaufsreiz für Anleger durch Umtauschrecht, daher ist meist eine gute Unterbringung der Anleihe möglich. Die AG erreicht durch die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen eine Fremdfinanzierung zu besonders günstigen Konditionen (z.B. nur 2,125 % Nominalzins und 100 % Einzahlung, anstelle einer Unterpari-Emission). Nur der nicht umgetauschte Teil der Wandelschuldverschreibungen muss getilgt werden. Fremdkapital wird zu Eigenkapital. Zinsen mindern den zu versteuernden Gewinn
Nachteile für den Emittenten:
Unsicherheit über das Ausmaß der wirklichen Kapitalerhöhung Unter Umständen Ausgabe der Aktien unter Wert bei unerwarteter Kursentwicklung
Vor- und Nachteile für den Anleger
Vorteile für den Anleger:
Kombination von festem Ertrag bis zum Umtausch und Dividende nach Umtausch Ein steigender Aktienkurs führt auch zu einem entsprechenden Kursanstieg der Wandelschuldverschreibung. Kursverluste sind im Allgemeinen durch den Rückzahlungsanspruch zum Nennwert abgesichert, solange sich der Emittent keine Pflichtwandlung vorbehalten hat. Möglicher Umtauschgewinn durch entsprechend hohen Kurswert der Aktien zum Umtauschzeitpunkt.
Nachteile für den Anleger:
Niedrigere Zinsen als bei normalen Industrieobligationen Bei Wandelanleihen mit Wandlungspflicht kann es, durch gefallene Kurse der Aktie und die daraus resultierende Differenz zwischen Kurs und rechnerischem Nennbetrag bei Ausgabe der Teilschuldverschreibung, zu erheblichen Verlusten auf Seiten des Anlegers kommen. Führt die Aktiengesellschaft vor der Wandelung eine Kapitalerhöhung durch, kann es für den Inhaber der Wandelanleihe zu starker Kapitalverwässerung kommen, wenn keine Verwässerungsschutzklauseln in den Anleihebedingungen vereinbart sind.
Deutsches Recht
Unter dem Namen Wandelschuldverschreibung werden in § 221 des deutschen Aktiengesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Begebung einer Wandelanleihe durch eine Aktiengesellschaft mit dem Recht zur Wandlung in Aktien ebendieser Aktiengesellschaft (nur „eigene Aktien“; so nach herrschender Meinung, auch wenn dies im Gesetz nicht wörtlich steht) beschrieben. Schließt man sich dieser Definition an, so gilt nur bedingt, dass Wandelschuldverschreibung gleich Wandelanleihe ist, die ganz allgemein eine Wandlung in beliebige Aktien erlauben kann.
Besonders kritisch bei der Emission von Wandelanleihen sind die Beschlüsse über das Bedingte Kapital, da diese unbedingt notwendig sind, in letzter Zeit jedoch vermehrt von Aktionären angefochten werden. Da die Beschlussfassung oft lange vor der eigentlichen Emission erfolgt, wird von den Anfechtern dann oft argumentiert, dass die Umstände sich z. B. durch einen stark gestiegenen oder gefallenen Aktienkurs stark verändert haben, so dass die damals eingeräumte Genehmigung die jetzigen Meinungen nicht mehr hinreichend genügt. Da sich noch kein neuer Marktstandard bezüglich dieser Problematik etabliert hat, behelfen sich einige Emittenten mit der Neuschaffung von Ermächtigungen oder mit "alten" Ermächtigungen (>3 Jahre), die bisher nicht erfolgreich angefochten werden konnten. |