ist warren64. Obgleich es nicht zu meinen primären beruflichen Aufgaben gehört (Nase voll), werde ich dennoch zu oft von Kollegen belästigt, die mir ihre Buchprüfungsergebnisse zur Kontrolle vorlegen müssen, die ich dann auch oftmals zur Nachberechnung zurückgeben muss, weil Positionen nicht oder nicht richtig überprüft worden sind. Dazu gehören besonders häufig Positionen die nicht oder nicht richtig ausgewiesen oder belegt oder zumindest dargetan sind. Das sind besonders häufig noch nicht bezogene Positionen von Verbindlichkeiten und/oder Außenständen. Ursächlich dafür ist die nicht hinreichende Beachtung der Fälligkeiten. Das hängt damit zusammen, dass die Begriffe Forderung und Anspruch nicht klar voneinander abgegrenzt werden. Ansprüche bestehen auch ohne Forderungen als materielle Grundlage aber nicht umgekehrt. Ansprüche können alleine dem Grunde nach bestehen, sind aber dann nicht bilanzfähig. Forderungen können nur bestehen, wenn sie der Höhe nach berechnet worden sind. Das setzt eine Berechnung (Rechnungslegung) voraus, die fällig gesetzt werden muss. Dabei kann der Tag der Fälligkeit auch rückwirkend festgesetzt werden (z. B. auf den Tag einer Lieferung), aber ohne die Nennung der Fälligkeit besteht keine Forderung sondern höchstens ein Anspruch, der nicht bilanzfähig ist.
Ich habe das genau bei der letzten Bilanz der Post nachgelesen, denn dort sind alle Forderungen der Höhe nach angegeben und ich unterstelle mal, dass damit auch die Fälligkeiten zur Berechnung angefügt worden sind.
Ich freue mich schon richtig auf die nächste Bilanz der Post, denn dann werden wieder schöne große Zahlen über den Bildschirm wandern, die aber jetzt trotz des Kursanstieges noch nicht in den Kurs eingepreist sind. Das ist immer noch die Vorgabe des Vorstandes für 2013.
Alles Gute
Der Chartlord |