Löschung

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neuester Beitrag: 15.02.19 02:47
eröffnet am: 14.02.19 14:35 von: Nurmalso Anzahl Beiträge: 21
neuester Beitrag: 15.02.19 02:47 von: Reinhardt2 Leser gesamt: 1276
davon Heute: 1
bewertet mit 2 Sternen

14.02.19 14:35
2

14559 Postings, 6458 Tage NurmalsoLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 15.02.19 11:58
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung

 

 

14.02.19 14:43
2

11560 Postings, 8631 Tage major#1

Meinungsfreiheit, Grundgesetz .. Ariva ist hier Hausherr und darf selbst entscheiden.
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twitter: #noafd #fckafd #fcknzs #nazisraus

14.02.19 14:43

13011 Postings, 6992 Tage WoodstoreDu schnallst es nicht oder?

Die Grundrechte, welche im Deutschen Grundgesetz verankert sind, sind als Abwehrrechte gegen den Staat anzusehen und somit nur im öffentlichen Recht wirksam. Dies bedeutet, wenn der Staat einen Bürger in irgendeiner Weise verletzt, kann dieser sich auf die Grundrechte berufen.

Ariva ist nicht der Staat, kann somit nicht gegen das GG verstoßen!

Wenn es dir hier nicht gefällt, stell dich doch mit deiner Meinung auf
den Rathausplatz und posaune sie offen und ungefiltert in die Welt!
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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.

14.02.19 14:44
2

5256 Postings, 2336 Tage TonyWonderful.Holt mal einer den Träneneimer.

14.02.19 15:22

790 Postings, 2402 Tage NansenGehört denn das Internetz

zum öffentlichen Raum oder ist es Hausrechtsbereich? Ich frag ja nur.  

14.02.19 15:29
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14559 Postings, 6458 Tage Nurmalso#2 Hausherrengeschwätz ist dummes Zeug

Es gibt kein Hausrecht. Es gelten immer die Gesetze der Bundesrepublik und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wer von Hausrecht faselt, hat einfach keine Ahnung.

Das hier ist ein öffentliches Forum von einem privaten Anbieter. Er räumt Nutzern den Platz ein, hier zu veröffentlichen, im Gegenzug verwendet er die Nutzerdaten für seine eigenen Werbezwecke. Das ist der Vertrag, der zwischen uns und der ARIVA AG gilt. Den rechtlichen Rahmen setzen, wie Gesagt, die Gesetze und die AGB, hier Forumregeln.  

14.02.19 15:31
1

13011 Postings, 6992 Tage Woodstore#5 Es geht nicht um den "öfftenlichen Raum"

sondern um die an einem möglichen verstoß beteiligten Parteien.

die GG gelten, in der Regel. nur zwischen Staat und Bürger.

Eine sogenannte Drittwirkungen kann zum Beispiel durch geschlechtsbezogen
Diskriminierung durch den Arbeitgeber (bevorzugen, benachteiligen) gegeben sein.

Und prinzipiell: "Das Internet" gibt es nicht. Es sind Seiten die du siehst, und diese Seiten
liegen auf Servern. Der haptische Standort der Server ist Basis für die Rechtsprechung
(Gesetze des Landes in dem die Server stehen) und die Besitzer der Server sind die Gegenpartei.
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Woodstore
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14.02.19 15:37
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14559 Postings, 6458 Tage Nurmalso#7 Du machst mich fassungslos.

firmen müssen sich also nichts ans Grundgesetz halten? Wahnsinn.

im übrigen gibt es für unseren Fall ausreichend einschlägige Urteile. Ich hatte an anderer Stelle auch schon darauf hingewiesen.

ARIVA verstößt durch die Löschungen und die Unterdrückung bestimmter Postings gegen die grundgesetzliche Meinungs- und Informationsfreiheit. Da muss man gar nicht diskutieren. Das ist eine Tatsache und Jura für Anfänger.  

14.02.19 15:42
1

13011 Postings, 6992 Tage Woodstore#6 Falsch.. Es gibt zwischen uns und Ariva keine

geschäftlichen Beziehungen. Wie kommst du darauf?
Es gibt auch keine AGB's. Zumindest habe ich keine bestätigt. Und kann auch keine finden.
Sie müssten de jure öffentlich zugänglich sein!

Sieht das bei dir anders aus?

Bezüglich "virtuelles Hausrecht" hier gab es in der Vergangenheit bereits genügend
Rechtssprechungen die in der Folge in weiteren Instanzen auch bestätigt wurden:

Als Rechtsgrundlage des „virtuellen Hausrechts“ wird in solchen Fällen parallel zur „wirklichen Welt“ §§ 903, 1004 BGB genannt, wenn der Portalbetreiber zugleich der Eigentümer der Server und weiteren Technik ist, mit der das Portal betrieben wird bzw. auf der die Beiträge und Profile der Nutzer gespeichert sind. Ist der Portalbetreiber hingegen gleichfalls nur Nutzer bzw. Mieter der entsprechenden Technik, so sollen die Besitzschutzrechte aus §§ 858, 862 BGB die Rechtsgrundlage der Ausübung der hausrechtlichen Befugnissen sein (so das LG München I, Urteil vom 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05).

--->
Fakt ist jedenfalls, dass die Rechtsprechung in verschiedenen Konstellationen die Existenz eines „virtuellen Hausrechts“ auch dann annimmt, wenn der Portalbetreiber das Hausrecht gar nicht oder nur unzureichend in seinen Nutzungsbedingungen ausgestaltet hat. <--


Man kann sich leider nicht immer nur auf die Gesetze stützen, die einem gerade passen.
Und andere einfach ignorieren.  Tut mir leid!

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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.

14.02.19 15:46

13011 Postings, 6992 Tage Woodstore8# Falsch... Firmen können, wie #7 dargestellt

in gewissen Situationen (z.Bsp. geschlechterbasierter Ungleichbehandlung) gegen das GG
verstoßen. Steht doch da!


Für unseren Fall: -Grundsätzlich gilt das virtuelle Hausrecht-
Ein „*virtuelles Hausrecht*“ existiert somit bereits von Gesetzes wegen zumindest in Form eines Kündigungsrechts aus wichtigem Grund im Sinne des § 314 BGB. Besser und idealerweise ist es sogar in den Nutzungsbedingungen geregelt, denen alle Nutzer des Portals zuzustimmen haben. Es gestattet dem Portalbetreiber neben der Löschung einzelner Beiträge die Löschung von Nutzerprofilen und somit die Ausschließung bestimmter Nutzer von der weiteren Nutzung des Webportals.

https://www.it-recht-kanzlei.de/Virtuelles-Hausrecht-Webportal.html

Das ist ein Grundsatz. Abweichungen gibt es immer! Wenn du der Meinung bist, dass
du im Recht bist, steht dir der Rechtsweg offen.
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Woodstore
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14.02.19 15:46
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14559 Postings, 6458 Tage Nurmalso#9 Woodstore, du tust mir leid

14.02.19 15:53
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14559 Postings, 6458 Tage Nurmalso#10 Versuch mal zu verstehen, was du postest

"Ein „*virtuelles Hausrecht*“ existiert somit bereits von Gesetzes wegen zumindest in Form eines Kündigungsrechts aus wichtigem Grund im Sinne des § 314 BGB. Besser und idealerweise ist es sogar in den Nutzungsbedingungen geregelt, denen alle Nutzer des Portals zuzustimmen haben. Es gestattet dem Portalbetreiber neben der Löschung einzelner Beiträge die Löschung von Nutzerprofilen und somit die Ausschließung bestimmter Nutzer von der weiteren Nutzung des Webportals."


Dazu muss es aber in den Nutzungsbedingungen, hier Forumregeln, klar beschrieben sein. Würde da z.B. stehen, "die ARIVA AG hat das Recht, nach Lust und Laune zu löschen", wären die hier in Rede stehenden Löschungen korrekt. Da steht aber das hier, was außer diesen Punkten und den gesetzlichen Gründen alle anderen Löschgründe ausschließt. Da steht vor allem nicht, dass das hier ein linkes Forum ist, wo rechte Seiten einfach so gelöscht werden können:

  • Geltendes Recht beachten, insbesondere: Keine Beleidigungen, Achtung der Privatsphäre, keine Volksverhetzung, Achtung des Urheberrechts und keine Marktmanipulation.
  • Nur ein Nutzerkonto verwenden.
  • Keine erotischen oder obszönen Inhalte verbreiten.
  • Keine Werbung machen: Informationen zu Werbung auf ARIVA.DE.
  • Nutzung nur zu privaten Zwecken.
  • Gliederung beachten: Bitte ordnen Sie einen neuen Thread dem richtigen Forum zu. Verfassen Sie nicht mehrere Threads zu einem Thema. Weichen Sie beim Verfassen eines Beitrags nicht vom Thema des dazugehörigen Threads ab.
  • Boardmails oder Chatprotokolle nicht ungefragt veröffentlichen: Alle Autoren müssen der Veröffentlichung zuvor im selben Thread zugestimmt haben.
 

14.02.19 16:01
1

13011 Postings, 6992 Tage Woodstore#12 Es gibt zwischen dir und Ariva nicht mal

... ein Dauerschuldverhältnis. Es gibt keine Nutzungsbedingungen und Ariva selbst, verwendet auch
deine Daten nicht für Werbung.
Es gibt hier keine AGB's und es gibt im Zweifel nicht mal streitbare Parteien, weil alle hier anonym sind.

Also was zur Hölle konstruierst du dir hier zusammen?

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Woodstore
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14.02.19 16:06

54906 Postings, 6649 Tage Radelfan#13 Konstruktion

nach Methode "Rubens" :-))
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Keine Signatur mehr, da als Moderationsgrund missbraucht.

14.02.19 17:09

790 Postings, 2402 Tage Nansen#7 - Sehr unbefriedigende Antworten

Es soll nicht um den öffentlichen Raum gehen?
Doch, das Internetz ist der öffentliche Raum mit der größtmöglichen Reichweite und dem größtmöglichen Maß an Interaktion.

Das GG regelt die Beziehung zwischen Staat und Bürger.
Auch und im Besonderen und gerade in Bezug auf das Gelernte aus der eigenen Vergangenheit. Das GG ist aber auch die Oberinstanz, an der sich nachfolgende Rechtsnormen (Zivil- und Öffentliches Recht) zu orientieren haben.

Das Internetz soll es nicht geben?
Doch, es ist existent als Verbund einer unbestimmten Anzahl vernetzter Rechner. Es ist genauso existent, wie Hörfunk und Fernsehen, die eben nicht nur eine Ansammlung irgendwohin gesendeter magnetischer Aufzeichnungen sind.

Virtuelles Hausrecht?
Es mag zum Spiel der Juristerei gehören, dass das Virtuelle (nicht echt oder doch echt?), dieses Phänomen Internetz juristisch erst erfasst und dann bewertet werden muss. Das vorgeschaltete virtuell zeigt jedoch zugleich, dass (und hier mag man sich fragen warum?) klassische Ansätze scheinbar nicht greifen (können, wollen, sollen?).

Für mich bleibt abschließend festzustellen, das GG ist in seinen Grundaussagen sehr eindeutig, ohne eine abschließende Bewertung für jeden Einzelfall zu bieten. Weshalb die klassischen Ansätze zur Bewertung nicht auch für das Internetz gelten sollen, bleibt für mich nicht nachvollziehbar.  

14.02.19 17:15
2

25196 Postings, 8582 Tage modWoodstore

Nach deinen Ps hier kommst du aus der ehemaligen DDR und lebst jetzt in HH.
Frage:
Warst du ein guter DDR-Bürger?

... dann würden deine Ausführungen mich nicht überraschen.
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Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !

14.02.19 17:16
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25196 Postings, 8582 Tage modEinige Leute hier

sind immer voll linientreu und unkritisch.
Gute Untertanen eben.
... deutsche Tradition oder?
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Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !

14.02.19 17:19
2

25196 Postings, 8582 Tage modGesellschaftlicher Fortschritt

basiert immer darauf, dass man die geltende Ordnung in Frage stellt
und gegebenenfalls ändert.
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Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !

14.02.19 17:26

69033 Postings, 7475 Tage BarCodeNatürlich gilt auch für das Internet

als ganzem das Recht auf freie Meinungsäußerung. Aber natürlich bedeutet das nict, dass jeder Webseitenbetreiber zulassen muss, dass du dort deine Meinung ausbreiten darfst. Es bedeutet nur, dass du selbst dort die Möglichkeiten nutzen kannst, um gegebenenfalls selbst eine Plattform zu eröffnen, auf der du dich frei äußern kannst, so lange du dabei die Gesetze einhältst.  Eingeschlossen das Recht, als Betreiber der Plattform zu bestimmen oder darauf Einfluss zu nehmen, WER sich dort äußern darf.
Du kannst ja auch nicht bei jedem anderen x-beliebigen Medium einfordern, dass sie deine Ergüsse zu veröffentlichen haben...
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Alles ist relativ.

14.02.19 17:52
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790 Postings, 2402 Tage NansenEin Forenbetreiber tritt an die

Öffentlichkeit und bietet ein Talk-Forum an, wo man sich über Gott und die Welt untereinander austauschen kann. Dieses Forum bietet sogar die Möglichkeit der Verlinkung. Das GG erlaubt es jedem, sich aus allen öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren und damit im Umkehrschluss auch die angebotene Möglichkeit der Verlinkung zu nutzen. Das ist durch geltendes Recht gedeckt. Abweichend davon mag es nun ein Hausrecht geben, dass jedoch in einem öffentlichen Raum nur dann zu Anwendung kommen sollte, wenn es zuvor klar definiert ist (Hausordnung). Alles andere wäre Willkür. Unangetastet davon sind Dinge wie Volksverhetzung, Beleidigung, Aufruf zu Straftaten usw. jedoch längst in anderen Gesetzen und die Auslegung davon in Urteilen festgelegt worden und eh kein Gegenstand dieser Diskussion.

Natürlich kann ich von keinem x-beliebigen Medium einfordern, dass es meine Ergüsse veröffentlicht. Wer fordert das denn auch ein? Bei Foren wie diesem (Talk) werde ich jedoch vom Forenanbieter dazu animiert, genau dies zu tun.  

15.02.19 02:47
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1843 Postings, 1956 Tage Reinhardt2mod

einige sind als Kind verkehrt geimpft worden.  

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