Oder vielleicht Antwort D: Die Firmenleitung weiß es, möchte aber das ganze Ausmaß des Dilemmas noch nicht vollständig kundtun.
Die Meldung vom Freitag hört sich für mich allerdings schon so an, als ob es KEINE Dividende für 2017 geben wird. Denn wenn man "die vorhandene Liquidität zum weiteren Ausbau des Immobilienbestandes nutzen wird", kann man sie nicht gleichzeitig für Dividendenzahlungen nutzen.
Und weitere Anleihen scheiden vorerst aus angesichts der bislang weiter geltenden Bedingungen der Wandelanleihe (§ 12). Insofern wird die vorhandene Liquiditätä vermutlich dringendst benötigt für die laufenden Geschäfte, so dass sich derzeit eine Dividendenausschüttung eigentlich von selbst verbietet.
Und auch als Leckeli für die Wandelanleihegläubiger macht es sich gut, wenn man die überhöhte Dividendenausschüttung für 2016 jetzt quasi "neutralisiert", indem man für 2017 keine Dividende ausschüttet.
Und je nachdem, wie gut (oder schlecht?) ein Vorstand es mit seinen (außenstehenden) Aktionären meint, könnte er sogar am Kurstiefpunkt (z.B. nach Verkündung der Dividendenstreichung) eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Aktionärsbezugsrechts durchführen, um selbst (direkt oder indirekt) günstig zuzugreifen. |