Takata - WKN: A0LCVH - Aktie - Automobilzulieferer

Seite 6 von 8
neuester Beitrag: 20.10.17 10:18
eröffnet am: 24.02.16 14:23 von: youmake222 Anzahl Beiträge: 193
neuester Beitrag: 20.10.17 10:18 von: frank2222 Leser gesamt: 83766
davon Heute: 23
bewertet mit 5 Sternen

Seite: 1 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 7 | 8  

13.07.17 12:03
1

2528 Postings, 5124 Tage lunimuc1ach ja und wenn sie da

nicht handelbar ist, ist sie nirgens handelbar. ;o)  

13.07.17 12:07

1064 Postings, 2909 Tage dan66Was kann des für Auswirkungen ab dem 27.7 haben?

Sorry für die doofen Fragen.. Bin dann noch nicht so fit!  

13.07.17 12:07

1064 Postings, 2909 Tage dan66Okay also ab dem 27.7 ist des dann vorbei?!

13.07.17 13:04

2528 Postings, 5124 Tage lunimuc1Geld weg.

Nix handelbar, Geld futsch. Recht einfach und simpel.  

13.07.17 13:12

1064 Postings, 2909 Tage dan66Wann verkauft ihr?

13.07.17 13:17
2

2 Postings, 4026 Tage AKas#129

Es gibt hier Klugscheißer, die die anderen verunsichern. Mal morgen delisting, mal übermorgen delisting, mal nächste Woche delisting, bla bla bla! Ich wollte die Aktie mit 0,20 Cent kaufen!!!  

13.07.17 13:40
3

2528 Postings, 5124 Tage lunimuc1akas

was hat das mit klugscheissen zu tun? ich denke mir den termin doch nicht aus!!! ich verbiete hier auch keinem das zocken. hab ich auch gemacht.

und wenn jemand fragt, was nach delisting ist, darf man das doch mal sagen...

 

13.07.17 20:30

8 Postings, 2668 Tage s3bkoDelisting

Hi,

da hier sicherlich Leute mit mehr Fachexpertiese sind als ich.
Wir verhält sich das mit dem "Delisting"?

Wenn ich wikipedia schaue:
https://de.wikipedia.org/wiki/Delisting

steht hier folgendes:
Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 BörsG) schreibt vor, dass der Widerruf der Zulassung (Delisting) nicht dem Anlegerschutz widersprechen darf. Voraussetzung für ein Delisting ist ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Die Gegenleistung bzw. Abfindungszahlung muss im Regelfall mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate entsprechen.

1. Spekulieren die Leute eventuell nicht sondern warten nur auf das Angebot?
2. Gilt die Abfindung nur für die, die vor der Bekanntmachung Aktien gekauft haben oder auch für welche die jetzt noch welche kaufen?
3. Wie verhält sich das Delisting, wenn ein Teil insolvent geht?
4. Gilt das für alle Aktien die in Frankfurt gehandelt werden oder müssen es DAX Unternehmen sein?
5. Wie läuft ein Delisting als Kleinaktionär ab? Bekommt man einfach ein Angebot via Postbox oder wie?

Weißt hierzu jemand mehr?  

14.07.17 08:30
1

3367 Postings, 2930 Tage ChaeckaKonsequenzen Delisting

Ich habe einmal von meiner Bank die Mitteilung bekommen: "Ausbuchung wegen Wertlosigkeit..."
War kein gutes Gefühl, aber lehrreich.
Klar gibt es immer mal wieder Börsenzombies wie IG Farben, die jahrelang noch gehandelt wurden weil irgendwelche Ansprüche an Immobilien nicht rechtskräftig geklärt waren. Auch Holzmann wird immer noch gehandelt, weiss der Geier warum.
Im oben zitierten link wird aber doch die Perspektive von Takata recht gut beschrieben:

"...Stocks that sink to nearly zero tend to attract traders looking to turn a profit on short-term gains. Takata's shares could fluctuate on this sort of speculation in the month before its delisting. But market players expect the price to end up heading toward 1 yen."

Wer darin nur eine Verschwörungstheorie erkennt, nutzt die Gelegenheit zum Einstieg!
;-)  

14.07.17 10:56

1064 Postings, 2909 Tage dan66Wann ist jetzt genau Delisting?

27.7 oder? Hat jemand nen Link?  

14.07.17 11:16

2528 Postings, 5124 Tage lunimuc1dan66 - sorry, du liest aber

schon so was hier geschrieben wird? siehe # 125  oder gefällt dir der link nicht? ;o)

nix für ungut!

 

14.07.17 11:22

1064 Postings, 2909 Tage dan66Stimmt sorry :-)

14.07.17 12:09

1808 Postings, 2857 Tage RerrerInressante Fragen von S3

Leider beantwortet hier niemand diese Fragen.
Würde mich auch interessieren. Der Durchschnittspreis wäre dann sehr hoch
 

14.07.17 12:42
1

3367 Postings, 2930 Tage ChaeckaInteressant?

1. Das deutsche Börsengesetz gilt nicht in Japan
2. ganz offensichtlich geht es bei dem zitierten Paragrafen um ein ^"freiwilliges" Delisting
3. Versuche doch einmal, von einem wegen Vermögenslosigkeit gedelsteten Unternehmen für deinen Anteil den Durchschnittskurs der letzten sechs Monate durchzusetzen - viel Spass

Mannmannmann...  

14.07.17 13:06
1

33001 Postings, 7100 Tage Terminator100hatte ich auch schon mal

Lifestyle  oder so,  irgendwann 2008 - japan
dann Delisting und Kohle futsch am Tag des Delistings da nicht mehr handelbar
-----------
An der Börse wird die Zukunft gehandelt.
Für die Vergangenheit solltest du Geschichte studieren

14.07.17 16:35
1

8 Postings, 2668 Tage s3bkoDelisting

Ich hätte mir eigentlich erhofft, dass hier der ein andere Experte ist.  

14.07.17 16:44

8 Postings, 2668 Tage s3bkoDelisting

Ich hätte mir eigentlich erhofft, dass hier der ein andere Experte ist.

Bezogen auf Chaecka:
Wie man den Medienberichten entnehmen kann ist nur ein Teil insolvent gegangen (siehe Europa).
Wenn ich das Gesetz richtig verstehe wäre es somit für den Fall europa ein "freiwilliges Delisting"!
Des Weiteren muss man unterscheiden es gibt 2 verschiedene Aktie.
Zum einen die, die in Japan gehandelt wird:
TYO in Yen
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=takata+aktie

sowie die in Frankfurt und Stuttgart  in EUR gehandelt wird (Zeichen=7TK):
https://www.google.de/search?q=takata+aktie+frankfurt&gws_rd=ssl

Wenn ich es richtig verstehe würde beim 2. das BGH greifen, da es sich hierbei um eine in Europagehandelte Aktie handelt (in EUR).

Oder kann mir das genauer erläutern!?
Und weiß wer wie lange man vorher man im Besitz der Aktie sein muss?
 

14.07.17 16:45
1

8 Postings, 2668 Tage s3bkoDelisting

Ich hätte mir eigentlich erhofft, dass hier der ein andere Experte ist.

Bezogen auf Chaecka:
Wie man den Medienberichten entnehmen kann ist nur ein Teil insolvent gegangen (siehe Europa).
Wenn ich das Gesetz richtig verstehe wäre es somit für den Fall europa ein "freiwilliges Delisting"!
Des Weiteren muss man unterscheiden es gibt 2 verschiedene Aktie.
Zum einen die, die in Japan gehandelt wird:
TYO in Yen

sowie die in Frankfurt und Stuttgart  in EUR gehandelt wird (Zeichen=7TK):

Wenn ich es richtig verstehe würde beim 2. das BGH greifen, da es sich hierbei um eine in Europagehandelte Aktie handelt (in EUR).

Oder kann mir das genauer erläutern!?
Und weiß wer wie lange man vorher man im Besitz der Aktie sein muss?
 

14.07.17 21:21
1

713 Postings, 2746 Tage Power1993Delisting

Takata AG Mutter sitzt in Japan - Japan Stock - Aktie ist zock auf Zeit ....

Warum verschwindet die Takata Aktie - für die Aufstellung an einer Börse muss man eine Gebühr bezahlen - warum sollte Takata diese Gebühr bezahlen ?

Aber ich kann hier viel bla bla schreiben : ich denke du möchtest einfach nur glauben, dass Takata weiterhin gehandelt wird und scheisst dabei auf die Fakten .....

Aber hey, mach was du möchtest :) - kauf doch zum Spass mal paar Aktien und warte dann einfach mal.

Schönes We dir  

14.07.17 23:44

2 Postings, 4026 Tage AKasdelisting

Man soll mit der Depot-Bank darüber reden. Es kann sein, dass die Aktie limitiert , mindestens bis delisting, an der Tokioter Börse limitiert verkauft werden, natürlich die Voraussetzung, dass die Aktie in Yen höher notiert wird als hier in Euro, damit es sich lohnt. Vorige Nacht stieg die Aktie bis 153 Yen (1,18 Euro-Cent) in der Spitze, dann fiel wie Stein bis 82 Yen, rechnerisch 0,63 Euro- Cent.  

15.07.17 17:26

8 Postings, 2668 Tage s3bkoDelisting

Power1993:
Ich glaube jeder stimmt dir zu zu dem was du geschrieben hast, allerdings ist mir immer noch unklar, ob sich das Unternehmen bzw. die Aktie, weil sie in Frankfurt gehandelt wird an den Börsengesetzt halten muss.

Ich habe heute von meiner Bank die Information bekommen, dass die Aktie sich an das deutsche Börsengesetz halten muss und somit ein Angebot abgeben muss.

Mir sind die Rahmenbedingungen des deutschen Börsengesetzes nur unklar, ob man es eine Mindestzeit gehalten haben muss und wann man das Angebot vor dem Delisting bekommt.
Hat jemand damit schonmal Erfahrungen gehabt?  

17.07.17 08:42
1

170 Postings, 2664 Tage VerlustExperteDelisting

Hallo s3bko, falls Du die Aktien noch hast, kannst Du sie noch bis zum 25. Juli in Deutschland handeln. Ohne jetzt näher auf das BörsG eingehen zu wollen, wage ich zu behaupten, dass Takata selbst nicht einmal weiss, dass deren Aktien in Deutschland gehandelt werden. Das Listing wurde seinerzeit vom skontroführenden Makler initiiert, und der wird sich auch darum kümmern, sie wieder vom Kurszettel zu nehmen. Ein Angebot gleich welcher Art seitens des Unternehmens ist nicht zu erwarten.  

17.07.17 10:10

2469 Postings, 3222 Tage UhrzeitWas hast das genau

Kein Handel mir  

17.07.17 11:55
2

2528 Postings, 5124 Tage lunimuc1Kein Handel beudetet kein Handel

mehr. Da gibts nicht viel zu erklären. Nicht handelbare Aktien können auch nicht als Verlust bei der Steuer geltend gemacht werden. Die Aktie bleibt in Deinem Depot aber weiterhin sichtbar nur gibts kein Verkaufsbutton.  

17.07.17 13:40

3367 Postings, 2930 Tage Chaecka...zumindest bist zu der ...

... allseits beliebten Nachricht der Bank an den Aktionär: "Ausbuchung wegen Wertlosigkeit"
:-D
 

Seite: 1 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 7 | 8  
   Antwort einfügen - nach oben