M.Minninger
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DGAP-Adhoc: 118000 AG: Voraussichtlicher Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt
118000 AG: Voraussichtlicher Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt
118000 AG / Schlagwort(e): Delisting/Insolvenz
30.01.2013 01:01
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München, 29. Januar 2013 - Der vorläufige Insolvenzverwalter über das Vermögen der 118000 AG, Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, hat bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der 118000 AG zum regulierten Markt (General Standard) beantragt (sog. Delisting). Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat angekündigt, dem Antrag stattzugeben, wenn Vorstand und Aufsichtsrat der 118000 AG dem Delisting zustimmen. Der Vorstand hat seine Zustimmung heute erteilt. Der Aufsichtsrat wird in dem für den 30.01.2013 anberaumten Umlaufverfahren voraussichtlich die Zustimmung erteilen.
Kontakt: Christian Mooser, Vorstand - 118000 AG - +49 (0)89 510 895 100 - Email: info@118000.com
30.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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München, 29. Januar 2013 - Der vorläufige Insolvenzverwalter über das Vermögen der 118000 AG, Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, hat bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der 118000 AG zum regulierten Markt (General Standard) beantragt (sog. Delisting). Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat angekündigt, dem Antrag stattzugeben, wenn Vorstand und Aufsichtsrat der 118000 AG dem Delisting zustimmen. Der Vorstand hat seine Zustimmung heute erteilt. Der Aufsichtsrat wird in dem für den 30.01.2013 anberaumten Umlaufverfahren voraussichtlich die Zustimmung erteilen.
Die Herbeiführung eines Delisting-Beschlusses durch die Hauptversammlung ist nicht erforderlich. Den Aktionären wird kein Kauf- oder Abfindungsangebot unterbreitet, weil die 118000 AG mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 118000 AG nur noch fortbesteht, um ihre Gläubiger zu befriedigen und um den dann gegebenenfalls noch verbleibenden Überschuss unter ihren Aktionären zu verteilen. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 118000 AG wird voraussichtlich am 01.02.2013 eröffnet werden (Ad-hoc-Mitteilung vom 25.01.2013).
Der Widerruf der Zulassung der Aktien der 118000 AG zum regulierten Markt (General Standard) wird sechs Monate nach der Veröffentlichung des Widerrufs durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Zulassung der Aktien der 118000 AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard) fort.
Den Aktionären wird kein Kauf- oder Abfindungsangebot unterbreitet, weil die 118000 AG mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 118000 AG nur noch fortbesteht, um ihre Gläubiger zu befriedigen und um den dann gegebenenfalls noch verbleibenden Überschuss unter ihren Aktionären zu verteilen.
Die Frage wird sein -wird es was zu verteilen geben??