Liquidation und Rückabwicklung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Liquidation können sie beantragen und es ist durchaus möglich, dass die Klage zulässig ist. Aber selbst, wenn sie zulässig ist, heißt das noch lange nicht, dass sie begründet ist. Spätestens an der Stelle sollte es ernsthafte Bedenken geben. Gemäß dem Fall, dass alle Welt korrupt ist oder wir alle das aus völliger Unkenntnis total falsch einschätzen, bedeutet Liquidation doch, dass alle Anspruchsteller in ihrer Rangfolge und dort entsprechend ihrem Anteil ‚abgegolten‘ werden. Abgelten im Sinne von Geldmitteln, da die Assets verkauft werden. Schon mehrfach wurde geschrieben, dass bei einem ‚Not‘verkauf grundsätzlich nicht die besten Preise erzielt werden können. Bei der Liquidation ist Tekkie aber nur als Aktionär Forderungssteller. Da steht er (fast) in der gleichen Reihe wie Klaas. Dass er bzgl. des Kaufpreises betrogen wurde und deshalb Schadenersatzansprüche haben könnte, ist mW doch schon beschieden worden. |