Was ist eigentlich, wenn Jenoptik den Verbleib der 70.000 ursprünglichen und ohne Zweifel abfindungsberechtigten Aktien nachweisen kann? Schließlich wird zur Zeit angedient, und vielleicht legt Jenoptik demnächst die Andienungen der Herren Meier, Müller, Schmitz und Schulte vor, die mit Kaufbelegen und Depotauszügen nachweisen, dass sie die Altaktien von damals besitzen. Und wenn das in der Summe 70.000 sind, dann ist ja bewiesen, dass Eure und meine Aktien wohl nicht zufällig zu den abfindungsberechtigten gehören, Verkehrsfähigkeit hin oder her.
Interessant auch der Fall, dass beispielsweise nur der Verbleib von 69.997 Aktien geklärt werden kann, also nur 3 der alten Aktien anonym im Umlauf sind. Hätte dann nach dem OLG-Spruch jeder Andiener das Recht, 3 Aktien andienen zu dürfen?
Oder weiß mann, dass die Altaktien alle oder zumindest der größte Teil in Umlauf gebracht worden sind, und mein Szenario ist unrealistisch? Was haltet Ihr aus juristischer Sicht von der Sache?
P.S. Habe dieses Forum erst kürzlich entdeckt und will nicht alles nachlesen. Bitte um Entschuldigung und Hinweis, wenn meine Idee schon mal diskutiert wurde. |