- womit man aufgrund des Lobbyismus - zur Zeit nicht rechnen kann, wird die GroKo bis an die Grenze dessen gehen, was das BVerfG noch als verfassungsgemäß ansieht.
Es ist oftmals zu beobachten, dass das BVerfG konkrete Vorgaben an die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes macht, das spätere Gesetz dann aber nur die geringsten Vorgaben nahe an Grenze der Verfassungswidrigkeit erfüllt, das Gesetz dann aber seitens der Politik als ein ganz normales verfassungsgemäßes eigenes gefeiert wird .
Man kann nur hoffen, dass der Streit in der GroKo anhält - insbesondere die CSU wird ihre verfassungswidrigen Maximalforderungen weiter aufrechterhalten -, dass es zu diesem Effekt nicht kommt und dass das BVerfG hier mal von seinem Eintrittsrecht zur Gesetzgebung von verfassungsgemäßen Übergangsregelungen Gebrauch machen kann.
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