VERLUSTVORTRAG richtig nutzen oder: Wie mache ich

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neuester Beitrag: 16.03.22 21:19
eröffnet am: 12.10.09 13:26 von: Peddy1978 Anzahl Beiträge: 317
neuester Beitrag: 16.03.22 21:19 von: Swener Leser gesamt: 111478
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12.10.09 13:26
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2539 Postings, 5396 Tage Peddy1978VERLUSTVORTRAG richtig nutzen oder: Wie mache ich

aus schlechten Zeiten mit massiven Verlusten wie in der jüngsten Zeit Gute Zeiten in dem ich zukünftige Gewinne die mit dem Club ja reichlich fließen *g* RICHTIG verrechne.

Kennt sich damit jemand aus?
Dann bitte hier alles wissenswerte zum Thema Verlustvortrag.

Das soll es mit meinem Vortrag zum Thema (als Einleitung) gewesen sein,
jetzt IHR.
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"Neu",mit verbesserter Rezeptur,noch Pflegeleichter...
Nur wo Peddy(19)78 dran steht ist auch Peddy78 drin.
Nicht nur im Namen.

12.10.09 14:13

2539 Postings, 5396 Tage Peddy1978Kennt sich jemand von EUCH mit dem schwer

verdaubaren Thema Verlustvortrag aus?

Gibt es gute Quellen zum nachlesen und einbilden?
Bitte gerne hier posten.
LG
Peddy78
und Danke und bis Morgen,
das Real Life ruft.
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12.10.09 14:28
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6275 Postings, 6748 Tage FredoTorpedobei mir macht das mein Steuerberater - wenn

ich ihn richtig verstanden habe, lassen die in 2008 entstandenen Verluste aus Wertpapierverkäufen (realisiert innerhalb der da noch geltenden Spekualtionsfrist von 12 Monaten) vortragen (es gibt dafür vom Finanzamt eine Bescheinigung) und späteren Gewinnen verrechnen. Dabei kann der Verlustvortrag auch über mehr als ein Jahr genutzt werden. Verluste, die nicht innerhalb der 12-Monatsfrist realisiert wurden, sind genauso wie Gewinne steuerlich nicht relevant.

Bei der jetzt geltenden 25%-Abschlagssteuer müssen Gewinne versteuert werden, egal wieweit der Kauf- und Verkaufszeitpunkt auseinander liegen. Ebenso können Verluste festgestellt und gegengerechnet werden.

Die aus 2008 vorgetragenen Verluste lassen sich ebenfalls gegen Gewinne aus 2009 und später verrechnen.

Wohlgemerkt - ich bin kein Steuerspezialist und versuche nur dass wiederzugeben, was ich beim Steuerberater verstanden habe.
Es wäre sicher hilfreich, wenn der/die eine oder andere vom Fach hier mal kompetent Auskunft geben würde.

Gruß
FredoTorpedo  

12.10.09 14:34
4

54906 Postings, 6651 Tage RadelfanIch hatte mich mal zu dem Thema geäußert

und wurde daraufhin von einem User angemacht, dass ich keine Steuerberatung hier erteilen dürfe. Dieser User ist hier noch aktiv und ich werde mich an seinen "Rat" halten!

Daher von mir nix mehr darüber!
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12.10.09 14:34
2

2851 Postings, 6064 Tage HanfiVerluste

müssen in der der EK-Steuererklärung angegeben werden (Analge SO glaub ich). Die müssen dann vom Finnazamt bestätigt werden, damit sie in den folgenden Jahren vorgetragen werden können.  

12.10.09 14:38
1

2637 Postings, 6558 Tage Orthjap.

Meines Erachtens ist es dabei hinfällig, ob innerhalb der Spekulationsfrist oder nicht..
Einfach auf dem Mantelbogen "Verlustvortrag" mit ankreuzen und die Anlage SO (für Verluste außerhalb der 1jährigen Haltefrist) ausfüllen.
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12.10.09 14:42
1

2637 Postings, 6558 Tage OrthBesser ist natürlich allemal,

einen Steuerberater aufzusuchen..
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12.10.09 19:59
2

65210 Postings, 6025 Tage Volanicht nur vortrag auch rücktrag kann spaß machen

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FAZ 09.01.2009 16:10
BÖRSENAUSBLICK/Nur eines ist sicher: Die Volatilität bleibt

12.10.09 20:01
2

65210 Postings, 6025 Tage Voladas setzt natürlich steuerlast im vorjahr voraus

rücktrag geht grundsätzlich nur auf antrag, soweit ich mich erinnere.
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FAZ 09.01.2009 16:10
BÖRSENAUSBLICK/Nur eines ist sicher: Die Volatilität bleibt

13.10.09 09:38
1

2539 Postings, 5396 Tage Peddy1978Danke,für schon viel Interessantes,und Schade @Rad

elfan das Du Dir hier so den Mund verbieten läßt.

Aber trotzdem Danke.
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13.10.09 09:44
2

2637 Postings, 6558 Tage Orthwohl eher die Hand als den Mund

;O)
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13.10.09 10:06
3

54906 Postings, 6651 Tage RadelfanDas hat nichts mit "Mund verbieten" zu tun!

Die Hilfe in Steuersachen ist ebenso wie die Rechtsberatung gesetzlich geregelt. Guhgeln hilft da evtl. weiter!
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13.10.09 10:12

2539 Postings, 5396 Tage Peddy1978Deswegen kann man sich trotzdem dazu äußern

oder ne Quelle angeben.

Oder wer droht da?
Kannst es mir ja gerne mal per BM sagen.
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13.10.09 11:08
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6275 Postings, 6748 Tage FredoTorpedoRadelfan - gibt es da nicht einen

Unterschied zwischen "beraten" und "Gesetze, Fakten, Vorschriften und Regeln" benennen? Letztere bekannt zu machen kann meines Erachtens nicht verboten sein, da alles was "gesetztestreuen" Handeln erforderlich ist sowiesofür alle zugänglich gemacht werden muß.

"Beraten" wäre dagegen ein Vorgang, wo du jemanden Tips gibts, wie er die geltenden Vorschriften zu seinen Gunsten ausnutzen/Auslegen kann. Das heißt, wenn du Anweisungen oder Möglichkeiten geben würdest, die sich auf bestimmte Sachverhalten oder konkret auf konkrete Fragen zu speziellen Problemstellungen beziehen.

Ich meine, wenn man zwischen den beiden unterscheidet, müßte man hier Informationene absetzen können ohne in den Verdacht des "Beratens" zu kommen. In vielen Zeitschriften werden zB ständig Gesetzestexte oder Urteile zu speziellen Rechts- oder Steuerfragen als Information veröffentlicht ohne daß das gleich als Rechts- oder Steuerberatung gilt.

Oder sehe ich das falsch ???

Gruß
FredoTorpedo  

13.10.09 11:40

2539 Postings, 5396 Tage Peddy1978Das siehst Du richtig @FredoTorpedo

und man kann seine Meinung / Fakten sagen ohne das man jemanden torpedieren muß,
was hier auf Ariva aber leider scheinbar zum guten Ton gehört.

Aber ich bin ja jetzt mein eigener Moderator auf "meiner" Homepage.
Dort gelten dann andere Regeln als hier.
Und ganz ohne Willkür.
Schön.
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14.10.09 20:25
1

65210 Postings, 6025 Tage Volawie hoch ist denn der Verlustvortrag von Magnat?

Oder haben die  noch gar keinen?
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FAZ 09.01.2009 16:10
BÖRSENAUSBLICK/Nur eines ist sicher: Die Volatilität bleibt

15.10.09 08:45

2539 Postings, 5396 Tage Peddy1978Ich persönlich habe dort nen ordentlichen,

deswegen dachte ich das paßt ganz gut zum Thema.

Außerdem denke ich das hier Potenzial vorhanden ist und wollte auch nochmal einen "Kandidaten" isn Rennen schicken damit ich auch nochmal bei den "Outperformern" des Monats bin.
Bin halt ein Optimist,
nicht überall,
aber zumindest auch bei Magnat RE.
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15.10.09 10:14
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65210 Postings, 6025 Tage Volaok, ich bin bei Magnat auch eher positiv

aber das thema verlustvortrag muss man da noch mal klären, sowas ist ja ein asset
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FAZ 09.01.2009 16:10
BÖRSENAUSBLICK/Nur eines ist sicher: Die Volatilität bleibt

15.10.09 11:41

2539 Postings, 5396 Tage Peddy1978Das war auch eher auf den Steuerlichen Verlust

vortrag von uns gemeint,
dazu wollte ich Tipps und Infos haben,
Quellen würden ja genügen.
Aber das ist ja lt. Radelfan nicht erlaubt???

Aber egal.

Magnat habe ich nur einfach so verlinkt,
weil wenn ich die verkauft hätte hätte ich einen so hohen Verlustvortrag gehabt,
dann hätte ich sicher den Rest meines Lebens keine Steuern mehr zahlen müssen,
aber ich habe sie ja noch und halte an dem Endziel 16 € fest.
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15.10.09 11:58
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2240 Postings, 7698 Tage MeckiHier ist eine informative URL

Zur Verlustverrechnung findet ihr das wichtigste, was man wissen muss, ganz unten im Artikel:

http://www.boerse-online.de/finanzen/steuern/...Finanzamt/508378.html
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Wer auf einen fahrenden Zug springt, ist im wirklichen Leben wagemutig, an der Börse risikoscheu.

15.10.09 12:25

2539 Postings, 5396 Tage Peddy1978Super Mecki,Danke dir,sowas wollte ich verlinkt

haben,

vielen Dank und es geht doch.
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24.11.09 10:10
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1 Posting, 5270 Tage andy301566241Spekulationsfrist

habe BASF am 24.11.2008 gekauft, wie beläuft sich die Frist genau 1 Jahr, sprich bis heute den 24.11.2009

oder ist der Verkauf erst am 25.11.2009 steuerfrei?

 

03.12.09 08:48

2539 Postings, 5396 Tage Peddy1978Und?

http://www.ariva.de/news/MAGNAT-meldet-Halbjahreszahlen-3142687

Zufrieden?

Magnat zeigt wie man Verluste vorträgt.
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03.12.09 11:06
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1 Posting, 5257 Tage finanzlaieVerlustvortrag verstanden ?

habe ich das jetzt alles so richtig verstanden?

ich trage in 2008 nur die Gewinne/Verluste aus den Wertpapiergeschäften ein, die innerhalb der Spekulationsfrist getätigt wurden, also Aktien mit Verlust verkauft aber länger als ein Jahr gehaltenbleiben aussen vor.

Der für 2008 entstehende Verlust wird auf 2009 bis max. 2013 vorgetragen.

Der 2009 enstehende Gewinn bei nach 2008 gekauften Wertpapiere (versteuert mit pauschal 25 % ?) sowie bei vorher und innerhalb eines Jahres verkauften Wertpapieren (versteuert mit durchschnittlichem Steuersatz ??) wird mit 50 % des vorgetragenen Verlustes reduziert und dann mit 25 % versteuert ?

 

 

03.12.09 17:45

2539 Postings, 5396 Tage Peddy1978Ob deine Rechnung so stimmt kann ich dir so

leider nicht sagen,
dazu ist mein Hirn jetzt zu müde nach harter Arbeit,
aber kann das jemand anderes so bestätigen oder kurz korrigieren?
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