Hallo Leidensgenossen, ich verfolge diesen Thread schon lange nicht mehr - vielleicht hat das Thema Steuer in Deutschland schon jemand beschrieben. Die Steinhoff-Verluste durch wertlose Ausbuchung solltet Ihr in der Einkommensteuererklärung 2023 durch Anlage KAP geltend machen, d.h. Euch vom Finanzamt einen Verlustvortrag bescheinigen lassen. Auch wenn Ihr noch nie eine Einkommensteuererklärung gemacht habt - diesmal solltet Ihr es tun, um den Verlust zu verringern. Ihr könnt dann diesen bescheinigten Verlustvortrag bis jährlich 20.000€ mit sämtlichen Kapitaleinkünften verrechnen lassen, also auch mit Zinsen und ETF-Ausschüttungen. Diese Verrechnung findet ausschließlich über das Finanzamt durch die zukünftigen Einkommensteuererklärungen - und auch schon für 2023 - statt. Habt Ihr hingegen mit Verlust verkauft, dann führt die Bank für Euch sowieso den Verlusttopf Aktien - dann braucht Ihr dafür keine Einkommensteuererklärung, außer Ihr möchtet Gewinne und Verluste bei verschiedenen Banken miteinander verrechnet haben. |