Natürlich kann er gegen den Insolvenzantrag widersprechen. Nur dafür müssen dann auch Gründe vorliegen, die eine Insolvenz ausschließen. Soviel ich weiß, kann eine Firma trotz Überschuldung mittlerweile auch dann weitergeführt werden, wenn ein positiver Geschäftsverlauf in Aussicht ist. Da aber das Finanzamt den Antrag gestellt hat, werden die aus meiner Sicht und Erfahrung erbarmungslos vollstrecken, da es den Finanzbeamten völlig egal ist. Der gemeine Gläubiger würde u.U. aus eigenem Interesse nochmal abwägen, um vielleicht doch noch an sein Geld zu kommen. Die Verlegung des Firmensitzes hat die Entscheidung des FA sicherlich beeinflusst. Ich war ja hier seit 2012 investiert und habe immer gehofft, dass die kleine Bude den Dreh bekommt. Natürlich ist man dann doch wieder verführt bei diesem Kurs etwas zu riskieren, denn damals waren 0,085 schon gut. Aber ich weiß auch, wie lange ich es dann ausgesessen habe, bis sich was bewegt hat. Und damals war ich noch unerfahrener und gierig. Nur jetzt habe ich keine Lust mehr, erneut Geld zu verbrennen. Mir reichen meine EUR 5.400 Verlust. Den geretteten Rest habe ich in Precise Biometrics investiert. Das ist zwar auch weiterhin eine Wette, aber immerhin eine Firma mit 20+ Mitarbeitern, die eine gute Entwicklung machen. |