tobirave : >> Wenn die Bank deine Aufträge nicht ausführt, dir aber vorgaukelt sie hätte es ausgeführt und auch noch dein Konto belastet mit dem entsprechenden Gegenwert, dann hat sie sich des versuchten Betrugs schuldig gemacht. Also das nicht nur verboten, sondern einfach gegen alle Vorschriften, denn Kundengelder sind immer Sondervermögen, was die Bank separat von ihrem vermögen halten muss! <<
Sagen wir es so: Depotwerte (Aktien, Fonds etc.) sind grds. Sondervermögen. "Kundengelder", das sind ja auch in der Weite des Begriffs Einlagen. Die gibt die Bank wieder als Kredit aus, z.B. bei Giral-Einlagen. Da besteht nur eine Forderung. Das System ist aber sicherer als vor zehn Jahren.
>> Also sowas würde nur bei sehr kleinen Instituten passieren, die klamm sind. Halte es praktsich für ausgeschlossen, dass es bei einer der bekannten Discountbrokern, oder den Grossbanken oder auch den Sparkassen passiert. <<
Richtig, sehe ich auch so.
>> Bei einigen Volks- oder Raiffeisenbanken, würde ich persönlcih es nicht völlig ausschliesen, <<
Ich schon, die werden streng geprüft. |