Wer soll den den Eingang dieses Rechtsmittels bestätigen? Die Gesellschaft oder das Insolvenzgericht. Da es sich nicht um eine Mrd.-Insolvenz handelt, ist das Gericht auch nicht bemüßigt, deren Pressesprecher zu aktivieren, um die Öffentlichkeit über jeden Schritt zu informieren. Ihre Ausführung "sofortige Beschwerde nicht bestätigt" ist somit falsch, weil es keine Vorschrift gibt für das Gericht so etwas in den Insolvenzbekanntmachungen zu veröffentlichen und viel zu klein und unwichtig, dass eine Pressemmeldung von Seiten des Gerichts herausgegeben wird. Die Gesellschaft selbst hat es ja berichtet, dass eine Beschwerde erwogen wird. Erst wenn eine solche Beschwerde oder ähnliches Erfolg hätte, käm wieder eine AdHoc-Pflicht seitens der Gesellschaft zustande. |