wird deren Kontext und Sinn entstellt. Der Beitrag war bereits gekürzt.
Außerdem sind Verlinkungen nicht ewig online, sodass letztendlich der komplette Zusammenhang verschwindet.
Durch Anführungsstriche und Verlinkung war bereits der Text als Zitat ersichtlich, insofern gibt es keine urheberrechtlichen Bedenken. Insbesondere bei Zeitungen, die auf eine größtmögliche Verbreitung wertlegen.
Immerhin wurde hier keine wissenschaftliche Abhandlung einer Privatperson veröffentlicht, dass sollten auch die juristischen Laien von ariva wissen. |