leider nicht. Das ist mal wieder eine deutsche Gesetzeslücke. Abkassieren kann man aber bei sowas gibt es keine wirkliche Regelung. Die Bank darf hier wohl nicht einmal eine Verlustbescheinigung ausstellen. Ein außerbörslicher Verkauf für z.B 0,01 € pro Aktie an einen Bekannten war bei meiner Bank (Consorsbank) ebenfalls nicht möglich. So bleibt nur der Weg zum Finanzamt und hier agiert wohl jedes Finanzamt anders, was an sich schon ein Unding ist, da man meinen sollte, das sowas einheitlich geregelt ist. |