Wo nichts zu holen ist, kann man nichts einklagen, oder ? Man wartet einfach bis zur Löschung. Kommt noch wider Erwarten Geld rein, geht es in die Nachtragsverteilung und damit hätte sich das Warten zumindest für die Gläubiger ein wenig gelohnt.
Die Aktionäre sind seit dem Schlusstermin raus, da kein Insolvenzplan und damit auch keine Forsetzung der AG mehr möglich ist nach §218 Inso und §274 AktG.
Die AG dürfte damit bis auf das Thema Nachtragsveteilung bis zur Löschung wertlos sein.
/Ironie on Müssen die Hamburger ihr Geld nach der erfolglosen HV nun im Rahmen einer Nachtragsverteilung den Gläubigern überlassen ? ;-) /Ironie off
Meine Meinung. |