Dort steht:
Gleiches gilt, wenn die Gesellschaft
1.§durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, das Verfahren aber auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben worden ist;
WKM Insolvenzverfahren durch Antrag des Schuldners eingestellt ? Nicht, das ich wüsste.
WKM Insolvlenzverfahren nach Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben worden ? Nicht, das ich wüsste.
Da wird die Wahl aber eng... wohl der Grund für das Gericht, den Antrag auf Löschung der AG damals bereits gestellt zu haben, könnte ich mir gut vorstellen. ;-)
AktG anfechten ? Na denn. Haben das nicht schon andere zuvor vergeblich versucht ? Mir war so. |