Die BZR bekommen eine WKN bzw. ISIN und können, wie jedes andere Wertpapier gekauft und verkauft werden, hier allerdings nur zwischen dem 08. und 17.09). Bis zum 21.09 muss man seiner Depotführung mitteilen ob man seine BZR nun ausüben möchte oder nicht. Das ist bei den Banken unterschiedlich, wie diese Information an sie herangetragen wird.
Meine Hausbank (extrem altmodisch, macht noch viel mit Papier) z.B. übersendet mir mit Einbuchung meiner BZR, gleichzeitig ein Antwortschreiben, das zwingend bis zum Fristablauf (21.09.) wieder zurüchgesendet werden muss, was nun geschehen soll. Trifft das Schreiben nicht ein oder ist zu spät, verfallen die BZR wertlos.
Am Besten bei der depotführenden Stelle kurz nachfragen, wie man das so dort händelt, ist unterschiedlich ! |