#40 von Wertesucher 21.11.07 16:57:38 Beitrag Nr.: 32.512.890
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Hallo, werte BPRe-Anwälte,
falls Ihnen Ihre vielfältigen Bemühungen um die BPRe und um deren lästig gewordene Töchter
noch Zeit lassen, könnten Sie einmal folgende Tatbestände auf ihre juristischen Implikationen
abklopfen:
1.
Die a.i.s. hat am 11. September 2007 in einer Finanznachricht darüber informiert, dass ihr am 6.
September 2007 von der BPRe mitgeteilt wurde, dass deren Stimmrechtsanteil an der
a.i.s. Aktiengesellschaft am 27.04.2007 die Schwelle von 75 Prozent unterschritten hat und danach
73,75% (5.900.000 Stimmrechte) betrug.
Im Wertpapierhandelsgesetz heißt es hierzu in §21 (1): Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf
sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50
Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik
Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat
dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier
Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen.
2.
Die BPRe hat in ihrem Pflichtangebot an die freien a.i.s-Aktionäre vom 5. März 2007 ihre
Absichten als Bieterin erklärt (S. 19). Danach sollte sich die "a.i.s AG auf die Entwicklung und
Errichtung von Biomassekraftwerken konzentrieren." Außerdem wurden eine Kapitalerhöhung und
"die Gewährung eines Gesellschafterdarlehns durch die Bieterin" in Ausicht gestellt. Erst durch
Corporate News vom 16.10.2007 sowie 18.10.2007 wurden die außenstehenden Aktionäre darüber
informiert, dass
1) die a.i.s. ihren geplanten Geschäftsbereich ändern und "sich zukünftig ausschließlich im Bereich
integrierter Energieversorgungssysteme für stationäre und mobile Anwendungen" engagieren solle
sowie
2) die BPRe beabsichtige, einen neuen strategischen Investor für die a.i.s. zu finden, "der
gleichzeitig die bisherige Mehrheitsbeteiligung an der a.i.s. Aktiengesellschaft übernehmen soll."
Die durch die Übernahmefanatasie und die Absichtserklärungen gestiegenen Kurse hat die BPRe
zwischen dem 5. März 2007 und dem 27. April.2007 genutzt, um ihre Dreiviertelmehrheit
abzubauen, während noch im Pflichtangebot Modellrechnungen für Beteiligungen in Höhe von 75%
und 100% erfolgten.
Nach § 20a des Wertpapierhandelsgesetzes ist es "verboten, unrichtige oder irreführende Angaben
über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder
solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften zu verschweigen, wenn die Angaben
oder das Verschweigen geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines
Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an einem organisierten Markt...
einzuwirken..
3.
In dem möglichen Verkaufszeitraum wurden die a.i.s.-Aktien in den Internetforen ariva.de und
wallstreet-online.de von Usern mit den Pseudonymen "AIRA_LOVE", "einstein16", "Gucci" und
"moneywatcher" massiv gepusht, die sich dabei auf Gespräche mit dem BPRe-CEO berufen und
positive Meldungen bereits im Voraus angekündigt haben.
Hierzu heißt es im § 14 des Wertpapierhandelsgesetzes: Es ist verboten,
- unter Verwendung einer Insiderinformation Insiderpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder
für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern,
- einem anderen eine Insiderinformation unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen,
- einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation den Erwerb oder die Veräußerung von
Insiderpapieren zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten.4.
4.
Am 7.11.2007 hat die a.i.s. mitgeteilt, dass sie am 6. November 2007 eine Stimmrechtsmitteilung
der BPRe erhalte habe, nach der der Stimmrechtsanteil der BPRe an der a.i.s. "am 30.10.2007 die
Schwelle von 50 % erreicht und unterschritten hat und danach 48,61% (3.889.063 Stimmrechte)
betrug." Hingegen hieß es in der Equity News vom 18.10. ein neuer "strategischer Investor" solle
"die bisherige Mehrheitsbeteiligung an der a.i.s. Aktiengesellschaft übernehmen".
Da bisher kein neuer Investor eine Beteiligung von mehr als 3% gemeldet hat, ist durch einen
vollständigen Verkauf des verbliebenen BPRe-Bestzes an einen Investor praktisch der Erwerb einer
Mehrheitsbeteiligung von der BPRe nicht mehr möglich. Die von der BPRe verbreitete Information
war daher zumindest "irreführend", denn sie führte zu höheren Kursen und Handelsvolumina bei
den a.i.s.-Aktien, sodass die BPRe ihren Anteil günstig reduzieren konnte.
Wie gesagt - das sollen keine unbelegten Tatsachenbehauptungen oder Meinungen sein, sondern nur
Fragen , die einmal juristisch geklärt werden müssten.
Grüße
Wertesucher