als Vertreter von Mirko Heinen und RA Wilhelm Gruttmann wollte er die Sache "regeln". Das ist nun in die Hosen.
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Juragent: Wie man den Ast absägt, auf dem man sitzt. Geschrieben von: Frank Moll Dienstag, den 06. September 2011 um 08:22 Uhr Ende April 2010 wurde der auf Unternehmenssanierung spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Maaß zum Vorstand der Juragent AG berufen. Zum Ende seiner Vorstandstätigkeit im Juni 2011 hat er der zuvor schon beinahe tot geglaubten Prozessfinanzierungsgesellschaft wieder „Leben eingehaucht“ und die Grundlagen geschaffen, die Juragent AG aus der Krise zu führen. Knapp drei Monaten nach dem Ausscheiden als Vorstand droht die Arbeit von Rechtsanwalt Maaß aber aus genau denselben Gründen, die Juragent zuvor in die Krise geführt haben, wieder zunichte gemacht zu werden. Nach Angabe von Rechtsanwalt Maaß war für ihn wesentliche Voraussetzung zur Übernahme des Amtes als Vorstand der Juragent AG, dass sich im April 2010 die maßgeblichen Beteiligten der Juragent AG - die damaligen Vorstände Kilgus und Stöppel, der Aufsichtsrat sowie die Mehrheitsaktionärin Marie Luise Prinzessin von Sachsen - mit den maßgeblichen Beteiligten der schweizerischen Prozessfinanzierungsgesellschaft Juraswiss SA – dem Aktionär Rechtsanwalt Wilhelm Gruttmann und seinem Treuhänder Mirko Heinen - darauf geeinigt hatten, dass weiterer Streit beide Unternehmen in höchstem Maße gefährdet. Rechtsanwalt Gruttmann und Mirko Heinen stritten damals mit Prinzessin von Sachsen um den Besitz der Aktien an der Juraswiss SA. Nach zwei Jahren Streit und gegenseitiger Blockade war man sich einig, dass die Vernunft gebietet, die Streitigkeiten zu beenden und zukünftig einvernehmliche Lösungen zur Rettung beider Unternehmen anzustreben. Auch wenn nach zwei Jahren erbittertem Streit nicht gleich „Friede, Freude, Eierkuchen“ eintreten konnte, waren sich alle Parteien darüber einig, dass vor allem die Sicherung des Geschäftsbetriebes der Juragent AG in den Vordergrund treten musste. Einig war man sich dabei, dass Basis hierfür eine finanzielle Unterstützung der Juragent AG durch die Juraswiss SA im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sein muss. Obwohl die Freigabe des Vermögens der Juraswiss SA als wesentliche Grundlage dafür, dass der Juragent AG durch Darlehen oder Prozessübernahmen der Juraswiss SA wieder planbar liquide Mittel zur Verfügung stehen, wesentlich länger dauerte, als von den Beteiligten angenommen, schaffte es der Vorstand Rechtsanwalt Maaß das Unternehmen zu stabilisieren und nahezu alle bis zu seinem Ausscheiden unstrittigen Verbindlichkeiten abzubauen. Nachdem das Vermögen der Juraswiss SA nach Aufhebung des Arrestes durch das Landgericht Berlin Ende 2010, Zurückweisung der hiergegen gerichteten Beschwerde der Staatsanwaltschaft durch das Kammergericht im Frühjahr 2011 und endgültiger formaler Freigabe des Vermögens durch das Zivilgericht Basel im Mai 2011 frei verfügbar war, begann erneut der Streit um den Aktienbesitz der Juraswiss SA zwischen Prinzessin von Sachsen und Rechtsanwalt Gruttmann. Die frühere Vereinbarung, dass vorrangig der Geschäftsbetrieb der Juragent AG stabilisiert werden soll, drohte wieder in den Hintergrund zu geraten. Dies war einer der Hauptgründe, dass Rechtsanwalt Maaß das Amt als Vorstand vorläufig niederlegte. um damit ein Zeichen an die Aktionäre der Juragent AG und Juraswiss SA zu setzen, dass die Juragent AG nicht wieder „zwischen die Mühlen“ der Streitigkeiten der Gesellschafter geraten darf. Vor seinem Ausscheiden als Vorstand hat Rechtsanwalt Maaß zur Absicherung einer auch zukünftig ausreichenden Liquidität der Juragent AG eine Option auf Übernahme mindestens eines Prozesses, dessen Erlös unmittelbar der Juragent AG zusteht (nicht an einen Prozesskostenfonds auszuzahlen ist), mit der Juraswiss SA vorverhandelt. Auch eine entgeltliche Übertragung weiterer Prozesse an verschiedene Interessenten, was nach Ansicht von Rechtsanwalt Maaß aber erst nach Zustimmung der Prozesskostenfonds erfolgen soll, wurde bereits vorbereitet. Nach Ausscheiden von Rechtsanwalt Maaß aus dem Vorstand der Juragent AG mischte sich allerdings die Mehrheitsaktionärin Prinzessin von Sachsen gleich wieder massiv in die Geschäftsführung der Juragent AG ein und „widerspricht“ seitdem einer Umsetzung der von Rechtsanwalt Maaß mit Juraswiss SA vorverhandelten entgeltlichen Übertragung eines weiteren Prozesses mit dem Argument, dass die Juraswiss SA der Juragent AG alle erforderlichen finanziellen Mittel ohne Gegenleistung zur Verfügung stellen müsse. Tatsächlich hat sich die Juraswiss SA gegenüber der Juragent AG in der im April 2010 von den damaligen Vorständen Kilgus und Stöppel mit der Juraswiss SA abgeschlossenen Vereinbarung verpflichtet, die Juragent AG bei der Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebes zu unterstützen. Der Verwaltungsrat der Juraswiss SA weist allerdings darauf hin, dass dies kein „Freibrief“ für Zahlungen in Millionenhöhe sein kann, sondern dass die Juraswiss SA auch ihre vertraglichen Aufgaben der Geschäftsbesorgung für den Vierten Prozesskostenfonds beachten muss. Insofern sieht die Juraswiss SA eine den Interessen beider Seiten gerecht werdende Grundlage zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln in sechs oder gar siebenstelliger Höhe für die Juragent AG durch Juraswiss SA nur im Rahmen eines Kaufes / Verkaufs von Prozessen. Ob der neue Vorstand der Juragent AG sich gegen die Realisierung liquider Mittel durch entgeltliche Übertragung weiterer Prozesse an die Juraswiss SA entscheidet und der „Blockadeanweisung“ der Mehrheitsaktionärin Prinzessin von Sachsen folgt, oder entscheidet, dass es derzeit wenig Sinn macht, zu pokern, wenn der Bestand des Unternehmens auf dem Spiel steht, bleibt abzuwarten. Wenn man sich erneut um Streit und gegenseitige Blockaden kümmert, statt vorrangig um dringend benötigte Einnahmen, kann die Liquidität der Juragent AG kaum gewährleistet werden. Weiter wird der Bestand der Juragent-Unternehmen auch durch die Anleger aufs Spiel gesetzt. Erhalten die Anleger nämlich in Massenklagen auf Prospekthaftung gegen die Juragent AG - über die die Richter am Landgericht Berlin in erster Instanz zunächst extrem unterschiedlich entschieden haben - letztlich Recht, so könnte sich die Situation für die Anleger paradoxer Weise unter Umständen wirtschaftlich verschlechtern. Dies dann, wenn die massenhaften Schadensersatzklagen am Ende zu einer Insolvenz der Juragent AG führen und darauf eine Insolvenz auch der Prozesskostenfonds folgt. Eine Insolvenz der Juragent AG und der Prozesskostenfonds könnte dazu führen, dass die Anleger trotz gewonnener Prozesse dennoch keine Zahlungen erhalten und darüber hinaus sogar Gefahr laufen, noch mögliche Gewinnausschüttungen zu verlieren oder sogar die in den letzten Jahren bereits erhaltenen Vorab-Garantieausschüttungen an einen Insolvenzverwalter zurück zahlen zu müssen. Ein klassischer Fall, wie man „den Ast selber absägt, auf dem man sitzt“? Schon einmal zuvor haben die Anleger der Prozesskostenfonds genau das Gegenteil von dem bewirkt, was sie vermutlich eigentlich wollten. Mitte 2008 beschlossen die Zweite bis Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG die Abberufung der Juragent Verwaltungs GmbH von der Geschäftsführung. Diese an sich wohl als Sicherheitsmaßnahme gut gemeinte Entscheidung bewirkte aufgrund einer rechtlich mangelhaften Umsetzung letztlich genau das Gegenteil. Dadurch, dass bis heute keine vom Handelsregister bestätigte neue Geschäftsführungs- bzw. haftende Gesellschafterin installiert wurde, haben sich die Prozesskostenfonds selbst nahezu handlungsunfähig gemacht. Die abberufene Juragent Verwaltungs GmbH ist rechtlich zwar weiterhin befugt, die Prozesskostenfonds weiterhin nach Außen zu vertreten, darf dies aber nach dem Willen der Gesellschafter nicht mehr. Die sich selbst als neue Geschäftsführerin bezeichnende J.U.R.A GmbH aus Bielefeld dürfte dagegen – falls sie wirksam zur Geschäftsführerin bestellt worden ist, was noch zweifelhaft ist - zwar nach dem Willen der Gesellschafter für die Gesellschaften handeln, kann dies rechtlich aber nicht. So könnten den Prozesskostenfonds mangels Handlungsfähigkeit z.B. Steuerrückforderungen in erheblichem Umfang entgehen. Dass die Juragent AG nicht alle Fonds-Anteile im Wert von fast 80 Millionen Euro „kaufen“ kann, versteht sich von selbst. Das „Überleben“ der Juragent AG wird daher insbesondere davon abhängen, wie viele Anleger insgesamt klagen. Ob der Vorstand und Aufsichtsrat das Werben der Anlegeranwälte nach dem Motto „wer zuerst kommt, malt zuerst“ auf Dauer mitspielen oder ob sie nicht lieber frühzeitig die Option eines Insolvenzverfahrens wählen, bleibt abzuwarten. Am Ende könnte es außer den Anwälten nur Verlierer geben. |