sollte es in einem Rechtsstaat möglich sein, den Rechtsweg zu beschreiten. Der Staat kann nicht einfach nach Gutsherrenart geltendes Recht über den Haufen werfen, nur um etwas Aktionismus vorzugaukeln. Da es sich hier um eine faktische Enteignung handelt, wenn man einen Kraftwerksbetreiber zur Abschaltung zwingt, muss man schon eine stichhaltige Begründung zur Hand haben. Meinungsumfragen in der Bevölkerung dürften kaum hinreichend sein vor Gericht. Und niemand kann behaupten, dass nach Japan auf einmal die Sicherheit sich im Vergleich zu vorher plötzlich verschlechtert hätte. In anderen Worten. RWE has a case. |